23.02.2020

News - Corona-Virus - Was zahlt die Reise-Versicherung?

Seit 12.03.2020 gibt es eine Reisewarnung des Außenministerums für alle Länder der Welt.

Von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wurde der Corona-Virus am 11.03.2020 als Pandemie eingestuft.

Leistung bei Erkrankung

Waren Sie schon vor einer Reise-Warung in Ihrem Urlaubsland, so übernehmen manche Reise-Versicherungen die Kosten, falls Sie am Corona-Virus erkranken.

Leider gilt jedoch der Pandemieausschluss bei den meisten Reiseversicherungen nicht nur im Falle eines Reisestornos, sondern auch im Falle einer Erkrankung am Urlaubsort.

Für alle Reisen, die ab dem 12.03.2020 angetreten werden, besteht jedenfalls bei allen keinerlei Versicherungsschutz über die Reise-Versicherung.

Leistung bei Reise-Storno oder Reise-Abbruch

Waren Sie schon vor einer Reise-Warung in Ihrem Urlaubsland, so übernehmen die Reise-Versicherungen üblicherweise die Kosten im Falle eines Reise-Abbruchs.

Können Sie jedoch die Reise wegen einer Pandemie bzw. Epidemie nicht anstreten, so sind die Kosten für das Reise-Storno nicht versichert.

Empfehlung

  • Kunden, die über unser Büro eine Reise-Versicherung abgeschlossen haben, können sich bei Unklarheiten jederzeit gerne an uns wenden .
  • Haben Sie eine Rechtsschutz-Versicherung, so können Sie den inkludierten Beratungs-Rechtsschutz bezüglich ihrer rechtlichen Situation im Zusammenhang mit der Stornierung einer Reise in Anspruch nehmen.
  • Informieren Sie sich bei der VKI-Hotline zu reiserechtlichen Fragen.
  • Auch die Arbeiterkammer bietet ein Umfassendes Informationsangebot im Zusammenhang mit dem Corona-Virus.

Informationsseiten der einzelnen Reise-Versicherungen

Hier die Links zu den Informationsseiten der Reise-Versicherungen: